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Trauorte in Rosendahl

In unseren drei Trauzimmern im Rathaus in Osterwick , im Heimat- und Bürgerhaus "Bahnhof Darfeld" und auch im Heimathaus Holtwick können Sie in einem stilvollen Ambiente Ihre Traumtrauung feiern.

Selbstverständlich kommen wir Ihren Wünschen zu einer individuellen Gestaltung im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne nach. So kann die Trauung auf Wunsch beispielweise durch Musik oder durch eine persönliche Traurede eine besondere Note erhalten. Sollten Sie weitere Wünsche haben, sprechen Sie uns einfach an!

In allen drei Trauräumen können wir Ihnen anbieten, nach der Trauzeremonie noch zu einem kleinen Umtrunk zu verweilen (Gläser für die Getränke werden auf Wunsch von uns gestellt). Natürlich können Sie draußen mit Ihren Gratulanten auf den jeweiligen Vorplätzen bei schönem Wetter noch anstoßen.

Sollten Sie mit einem "besonderen Brautwagen" vorfahren wollen oder einer Ihrer Gäste ist nicht gut zu Fuß teilen Sie uns das gerne mit.

Über folgende Punkte werden wir mit Ihnen reden:

Hier können Sie Ihre "Traumtrauung" feiern ...

  • im Rathaus in Osterwick
  • im Heimathaus Holtwick
  • im Heimat- und Bürgerhaus "Bahnhof Darfeld"

Termine sind in der Regel während der Öffnungszeiten des Rathauses jederzeit möglich

(montags 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, dienstags 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, donnerstags 8.30 Uhr - 12.30 und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und freitags 8.30 Uhr - 12.30 Uhr)

Sofern Sie eine Trauung am Montagnachmittag oder Mittwoch wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

Zusätzlich bieten wir außerhalb unserer Öffnungszeiten am ersten zusammenhängenden Wochenende des Monats

freitags bis 16.00 Uhr und samstags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr Trautermine an.

Namensführung in der Ehe

Im deutschen Namensrecht gab es immer wieder Änderungen. Die nächste Änderung und Reform des Namensrechtes tritt zum 01.05.2025 in Kraft.

Bis dahin gilt für die zur Zeit mögliche Namensführung in der Ehe:

Es kann bei einer getrennten Namensführung bleiben; jeder Ehepartner führt also auch in der Ehe seinen derzeitigen Namen weiter.

Sie können aber natürlich auch einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname oder der zur Zeit geführte Name eines Ehegattens sein.

Die Bestimmung des gemeinsamen Ehenamens muss nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen, sie kann auch ohne jede Frist später vorgenommen werden. Sie ist aber in jedem Fall unwiderruflich.

Wenn von Ihnen der Geburtsname Ihres Partners zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wird, können sie Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eingehung der Ehe geführten Namen dem neuen Ehenamen anfügen oder voranstellen; d.h. Sie führen einen Doppelnamen. Das ist allerdings ein ganz persönliches Recht; der Doppelname wird nicht auf Kinder übertragen. Das Anfügen oder Voranstellen Ihres Namens kann jederzeit widerrufen werden.

Wenn Sie noch Fragen zu diesem komplexen Thema, insbesondere zur Auswirkung der Namensführung auf Kinder oder zur Reform des Namensrechts haben, fragen Sie uns gerne! (Tel. 02547/77-134)

Leider ist das Heiraten auch in Rosendahl nicht ganz umsonst, aber wo auf dieser Welt gibt es schon etwas Gutes ohne Geld ?

Ganz pauschal lässt sich die Höhe der Gebühr nicht für alle Einzelfälle bestimmen; im Regelfall entstehen jedoch folgende Kosten:

  • Prüfung der Ehefähigkeit bei deutscher Staatsangehörigkeit - 40 €
  • Prüfung der Ehefähigkeit bei Auslandsbeteiligungen - 66 €
  • Eheurkunde (jede Weitere kostet jeweils die Hälfte) - 10 €
  • Stammbuch, verschiedene Ausführungen - ca. 20-35 €
  • Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten - 66 €
  • Aufwandsentschädigung für das Trauzimmer im Rathaus außerhalb der Öffnungszeiten - 30 €
  • Aufwandsentschädigung für die Nutzung des Heimat- und Bürgerhauses

    Bahnhof Darfeld und des Heimathauses Holtwick in Höhe von - 30 €

  • Nachträgl. Erklärung zur Namensführung (Voranstellung/ Hinzufügen) - 21 €

Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden), erhalten Sie bei dem Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat, also am Geburts-, Heirats- oder Sterbeort . Alle Urkunden dürfen nur den Beteiligten persönlich bzw. Verwandten in gerade auf- oder absteigender Linie (Eltern, Großeltern; Kinder, Enkelkinder) ausgehändigt werden. Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht oder einen Nachweis ihres rechtlichen oder berechtigten Interesses.

Das Standesamt Rosendahl besteht aus den ehemaligen Standesamtsbezirken Darfeld, Holtwick und Osterwick und dem aktuellen Standesamt Rosendahl (ab 01.07.1969) . Geführt werden hier die Personenstandsregister ab dem 01.10.1874; frühere Personenstandsfälle wurden in den Kirchenbüchern registriert.

Urkundenanforderung gerne unter folgendem Link,

per Mail an britta.wagner(@)rosendahl.de oder sandra.haase(@)rosendahl.de

oder auch telefonisch unter 02547/77-134 oder 02547/77-112.

Geben Sie bitte bei allen Urkundenanforderungen die genauen Daten und möglichst auch die Registernummer des Standesamtes an. Das erleichtert uns das Suchen und ermöglicht eine schnellere Zustellung.