Bürgermeister
Die Gemeindeverwaltung Rosendahl führt als Behörde die Bezeichnung "Der Bürgermeister". Nach Einführung der neuen Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Bürgermeister seit der Kommunalwahl 1999 direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Seit der Kommunalwahl 2020 beträgt die Amtszeit des Bürgermeisters fünf Jahre.
Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Gemeinde Rosendahl kommt dem Bürgermeister eine zentrale Funktion zu. Nach der Gemeindeordnung NRW ist er oberster Repräsentant der Gemeinde, Vorsitzender des Rates und Chef der Verwaltung. Der Bürgermeister leitet und verteilt die Geschäfte der Verwaltung.
Er ist Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter und gleichzeitig der gesetzliche Vertreter der Gemeinde Rosendahl bei allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er bereitet die Beschlüsse des Rates vor und führt sie durch.
Als Vorsitzender des Rates leitet der Bürgermeister die Ratssitzungen, gibt Ort und Zeitpunkt der Ratssitzungen bekannt und setzt die Tagesordnung fest.
Kontakt
Telefon: 02547 / 77-210 (Rathaus) - Sekretariat: Frau Schräder
E-Mail schreiben
Bürgermeister-Sprechstunde
Die Bürgermeister-Sprechstunde findet im Bürgerbüro in der Regel monatlich jeweils montags von 16.30 bis 18.00 Uhr statt.
Die Termine werden rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben.
Allgemeine Vertreterin
Stellvertreter
Die Ratsversammlung wählt aus ihrer Mitte ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters und legt deren Anzahl sowie die Reihenfolge der Vertretung fest. Die Stellvertreter vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
1. stellvertretender Bürgermeister
Hubertus Söller
Klockenbrink 43
Tel.: 02547 / 7188
E-Mail an Hubertus Söller
2. stellvertretende Bürgermeisterin
Josefa Fleige-Völker
Von-Galen-Str. 8
Tel.: 02547 - 350
E-Mail an Josefa Fleige-Völker