Zahlungsverkehr

Die Zahlungsabwicklung (= Gemeindekasse) ist für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie das Vollstreckungswesen zuständig.

Bankverbindungen

Für Ihre Zahlungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen (Girokonten) der Gemeinde zur Verfügung:

Sparkasse Westmünsterland
IBAN: DE16 4015 4530 0062 0013 91
BIC: WELADE3WXXX

Volksbank Baumberge
IBAN: DE97 4006 9408 0200 0151 00
BIC: GENODEM1BAU

VR-Bank Westmünsterland
IBAN: DE15 4286 1387 5135 0035 00
BIC: GENODEM1IBB

Diese Bankverbindungen können Sie für einmalige Zahlungen nutzen (Bsp.: Zahlung eines Verwarngeldes).

Für wiederkehrende Zahlungen eignet es sich bestens, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen (Bsp.: Steuern). Damit erleichtern Sie sich und uns die Arbeit.

Formular "Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen"

Die PK-Nr. (Personenkonto-Nr.)

Die Gemeinde führt für jede Person ein individuelles Personenkonto (PK), auf dem alle Forderungen gegen die Person zentral erfasst und verwaltet werden. Die Personenkontonummer ist maximal acht Stellen lang und besteht ausschließlich aus numerischen Zeichen.

Bei der Vielzahl der täglichen Buchungsvorgänge bedient sich die Zahlungsabwicklung automatisierter Verfahren. Die Angabe der PK-Nr. im Verwendungszweck ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlung richtig zuzuordnen und ohne zeitliche Aufwendungen auf Ihre Forderung zu buchen.

Die PK-Nr. wird bei Bedarf auf den Rechnungen und Schreiben an Sie ausgewiesen.

Darüber hinaus geben sie bitte jeweils die genannten Kassenzeichen bei Ihrer Überweisung an.

Nicht zahlen kann teuer werden…

Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich entrichten, erhalten Sie von der Gemeindekasse eine Mahnung oder Zahlungserinnerung, die mit Kosten für Sie verbunden sind.

Sollten Sie erkennen, dass Sie eine Zahlung nicht pünktlich leisten können, so wenden Sie sich gern schon vor der Fälligkeit der Forderung an die Gemeindekasse, sodass wir gemeinsam eine entsprechende Lösung (Ratenzahlung, Stundung, u.ä.) finden können und Ihnen weitere Kosten erspart bleiben können.

Vollstreckung

Die Gemeinde Rosendahl vollstreckt eigene Ansprüche, aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Gemeinden oder Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z. B. WDR, IHK, etc. einzuziehen sind. 

In der Regel geht der Vollstreckung eine schriftliche Ankündigung voraus. Vollstreckt werden kann z. B. durch:

  • Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbediensteten
  • Konto- oder Lohnpfändungen
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken im Grundbuch
  • Zwangsversteigerung von Grundbesitz

Um dies zu vermeiden, halten Sie sich bitte an die Zahlungstermine. Auch durch die Vollstreckung entstehen Ihnen zusätzliche Kosten, die bei rechtzeitiger Zahlung vermieden werden können.

Bei Fragen zur Gemeindekasse stehen Ruth de Wendt, Gabriele Eilmann und Yvonne van Deenen gerne zur Verfügung.

Bei Fragen zur Vollstreckung steht Andrea Roling gerne zur Verfügung.