Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Rosendahl
(Stufe 4)
Der Rat der Gemeinde Rosendahl hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Rosendahl (Stufe 4) beschlossen.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Auch die Gemeinde Rosendahl hat eine Lärmaktionsplanung zu erstellen. Die relevanten Straßen sind Abschnitte der Autobahn A 31 und der Bundesstraße B 474.
Grundlage ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstelle aktuelle Lärmkartierung. Die Lärmkarten der 4. Runde können im Umgebungslärmportal Lärmkartenviewer NRW eingesehen werden.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgesehen.
In diesem Zusammenhang wurden eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.
Der erstellte Berichtsentwurf lag von Montag, 08. Januar 2024 bis Freitag, 09. Februar 2024 einschließlich öffentlich aus. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Grundsätzlich konnte sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.
Eine Einsichtnahme in den Lärmaktionsplan der Gemeinde Rosendahl ist hier sowie im Rathaus der Gemeinde Rosendahl, Osterwick, Hauptstraße 30, Zimmer 127 während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.